Dienstag, 30. Oktober 2007

Die Reform des GmbHG - tiefgreifende Änderungen stehen bevor!

Das Bundesjustizministerium hat am 29. Mai 2006 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) den Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet. Damit wurde also der Startschuss zu einem nicht unerheblichen Reformvorhaben gegeben.

Folgende beispielhaften Schwerpunkte werden zur Änderung vorgeschlagen:

1. Das für die Gründung einer GmbH erforderliche Mindeststammkapitals soll von derzeit € 25.000 auf zukünftig € 10.000 abgesenkt werden.
2. Die Übertragung von Geschäftsanteilen soll erleichtert werden, indem die Gesellschaftsanteile künftig leichter aufgeteilt, zusammengelegt und einzeln oder zu mehreren an einen Dritten übertragen werden können sowie nicht mehr durch 50 teilbar sein, sondern nur noch auf einen Betrag von mindestens einem Euro lauten müssen.
3. Für unkomplizierte Standardgründungen soll ein Mustergesellschaftsvertrag als Anlage zum GmbHG zur Verfügung gestellt werden und bei Verwendung nur eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erforderlich sein.
4. Die Eintragung einer GmbH in das Handelsregister soll künftig bereits vor der Erteilung von etwaig erforderlichen staatlichen Genehmigungen erfolgen. 
5. Durch die Streichung des § 4a Abs.2 GmbHG soll es auch deutschen Gesellschaften ermöglicht werden, einen Verwaltungssitz zu wählen, der nicht notwendig mit dem Satzungssitz übereinstimmt und somit auch im Ausland liegen kann.
6. Die bisherigen Ausschlussgründe für Geschäftsführer sollen zukünftig um Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung, falscher Angaben und unrichtiger Darstellung sowie Verurteilungen auf Grund allgemeiner Straftatbestände mit Unternehmensbezug erweitert werden. 
7. Bei Führungslosigkeit einer zahlungsunfähigen und überschuldeten GmbH soll künftig jeder Gesellschafter zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet sein.

Gern sind nähere Informationen auch über den Autor erhältlich:
welker@kanzlei-jfg.de