Dienstag, 20. November 2007

Unternehmensnachfolge und Wahl der passenden Rechtsform


Nicht nur für den Nachfolger, sondern auch für den übergebenden Unternehmer ist die Rechtsform von erheblicher Bedeutung. So müssen der aktuelle Inhaber und der Nachfolger entscheiden, ob die bestehende Rechtsform beibehalten werden soll oder es einer Umwandlung bedarf - etwa von einem Einzelunternehmen in eine GmbH oder Personengesellschaft.

Bei dieser Entscheidung spielt vor allem neben den Kriterien der passenden Finanzierung, der Steueroptimierung sowie der Eignung für eine schrittweise Nachfolge die Haftungsproblematik eine entscheidende Rolle. Inwieweit haftet z.B. der Käufer für Schulden, die vor der Übertragung entstanden sind und wie gestaltet sich die Haftung für zurückliegende Verbindlichkeiten (vgl. etwa die Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs für die Arbeitsentgeltansprüche eines Arbeitnehmers BAG Urteil v. 19.05.2004 – 5 AZR 405/03 = ArbRB 2004, 335).

Hierbei ist zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Die Gesellschafter von Personengesellschaften haften grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsanteil sowie ihrem persönlichen Vermögen. Eine Ausnahme besteht lediglich für den Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter dagegen nur in Höhe ihres Anteils. Folglich besteht in der Regel bei Personengesellschaften ein größeres finanzielles Risiko als bei Kapitalgesellschaften. Allerdings gibt es - wie so oft im Recht - zahlreiche Ausnahmen, die zu einem unerwarteten Haftungsrisiko führen können. Denn vor allem eine persönliche Haftung im Innenverhältnis für Gesellschaftsanteile darf nicht übersehen werden.

Auch wenn es zahlreiche Möglichkeiten für übersichtsartige Informationen gibt (vgl. etwa die Initiative Unternehmensnachfolge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie - nexxt), so sollte in der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge unbedingt fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden, um die Gefahr böser Überraschungen vorzubeugen und das übernommene Unternehmen erfolgreich führen zu können!