Donnerstag, 31. Januar 2008

Die Anhörung des Rechtsausschusses zur bevorstehenden GmbH-Reform und die Meinungen im Überblick

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23.01.2008 eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit welchem das Recht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung modernisiert werden soll, abgehalten. Die Meinungen der angehörten Experten waren dabei überaus geteilt.

So unterstützte z.B. Prof. Lutter (Sprecher des Zentrums für europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn) den Gesetzesentwurf, da einerseits das bestehende GmbHG seit seiner letzen Reform vor 27 Jahren bereits "Schlacken" angesetzt haben und zudem im Wettbewerb mit ausländischen Rechtsformen gestärkt werden müsse. Ebenfalls positiv viel die Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages aus. Für ihn erklärte Jürgen Möllering, dass der Entwurf die Erwartungen erfülle, weil zahlreiche Verbesserungen mit dem Gesetzesentwurf verbunden sind, die sich insbesondere für Existenzgründer und Gesellschafter von bestehenden GmbHs vorteilhaft auswirken werden. Als besonders positiv hob er die geplante Option, mit einer Mustersatzung eine schnelle und umkomplizierte Gesellschaftsgründung zu ermöglichen, hervor. Frau Prof. Grunewald (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Köln) nannte den Gesetzesentwurf sogar eine "ausgesprochen gelungene Lösung". Denn die Planung, das Mindestkapital zur Gründung einer GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro zu senken, ist der für sie richtige Weg. Untersuchungen hätten ergeben, dass gerade das hohe Mindestkapital Gründer davon abhalte, die deutsche GmbH zu wählen. Auch die Möglichkeit, künftig die Gründung einer GmbH ohne notarielle Beurkundung vornehmen zu können, stellte sie als positiv heraus.

Kritik übte dagegen Prof. Goette (Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof). Zwar bescheinigte er dem Gesetzentwurf, einen aktiven Schritt in Richtung Modernisierung vorzunehmen. Allerdings hegt er zugleich die Befürchtung, dass die Mustersatzung zu einer "unflexiblen Starrheit" führen werde und der Verzicht auf den Notar in der Gründungsphase die Zahl der Insolvenzen seiner Meinung nach erhöhen werden. Ebenfalls nachdenklich äußerte sich Prof. Jung (Universität Basel). Denn die britische Limited habe "den Zenit ihrer Popularität bei deutschen Unternehmensgründern" bereits überschritten, so dass der auf dem Recht der deutschen GmbHs liegenden Wettbewerbsdruck überschätzt und oftmals überzogen dargestellt werde. Auch die kostengünstige Lösung der zukünftigen Gründung ohne notarielle Beurkundung begrüßte er nicht. Denn "die kostengünstigsten Lösungen sind selten auch die besten".