Mittwoch, 9. Januar 2008

Neuerungen im Wirtschaftsrecht 2007 & neue Wege 2008

Alles erdenklich Gute für das neue Jahr und viel Erfolg bei allen anstehenden Vorhaben!


Auch 2007 gab es wieder zahlreiche Neuerungen im Bereich des zivilen Wirtschaftsrecht. Auszugsweise lohnt es sich vor allem folgenden Modifizierungen Beachtung zu schenken:

1. Das Gesetz über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)

Seit dem 1.1.2007 gilt das EHUG. Mit dem EHUG wurde eine grundlegende Umstellung im Umgang mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten erzielt. Danach müssen veröffentlichungspflichtige Unternehmen ihre Abschlüsse spätestens zum 31.12.2007 für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen.

2. Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMog)

Nach dem weiteren Gesetzentwurf zum BilMog sollen Unternehmen von unnötigem Bilanzierungsaufwand entlastet werden. Die handelsrechtliche Bilanzierungs- und Buchführungspflicht für kleine Unternehmen sowie für mittelständische Einzelkaufleute und Personengesellschaften soll entfallen. Aber auch für die Kapitalgesellschaften sind Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Hierzu wird das Kabinett bereits im Januar 2008 beraten.

3. Gesetzentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Ein wichtiges Gesetzgebungsvorhaben ist die Neuerung des GmbH-Rechts. Kernpunkt der Reform ist die Gewährleistung einer erleichterten und beschleunigten Gründung der GmbH. So soll das Mindeststammkapital einer GmbH von bisher 25.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt und in bestimmten Fällen sogar ganz auf ein bestimmtes Mindeststammkapital verzichtet werden. Außerdem sollen GmbH-Gründungen mit einer Mustersatzung nicht mehr beurkundungspflichtig sein. Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist jedoch nicht vor Mitte 2008 zu rechnen.

Aber auch wenn das Jahr 2008 noch jung ist, so wurde bereits ein weiterer für das (internationale) Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht bedeutender Gesetzesentwurf vorgelegt. So hat das Bundesjustizministerium (BMJ) bereits am 7.1.2008 einen Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht, nach dem erstmals ausdrücklich geregelt sein soll, welches Recht auf grenzüberschreitend tätige Gesellschaften anwendbar ist. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis soll es gerade nicht mehr auf den Ort des tatsächlichen Verwaltungssitzes der Gesellschaft ankommen (sog. Sitztheorie), sondern vielmehr auf das Land, in welchem die Gesellschaft in ein öffentliches Register eingetragen worden ist (sog. Gesellschaftsstatut). Somit ist tatsächlich zu erwarten, dass nach langer Zeit ohne eine gesetzliche Regelung im deutschen Recht zum anwendbaren Recht bei grenzüberschreitend tätigen Gesellschaften, die nach Auffassung des EuGH gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßende Sitztheorie abgeschafft und eine rechtsverbindliche Regelung herbeigeführt.