Dienstag, 21. April 2009

Die Rechtsformwahl - Eine zusätzliche Herausforderung bei der Unternehmensgründung


Nicht selten beginnen die meisten Gründungen im Rahmen einer Tätigkeit als Einzelunternehmer. Sobald die ersten unternehmerischen Hürden jedoch erfolgreich genommen wurden und der Geschäftsbetrieb zu wachsen beginnt, stellt sich ziemlich bald die Frage nach der tatsächlich geeigneten Rechtsform. Welche also ist die geeignete Rechtsform?

Fest steht, dass nicht alle Rechtsformen für alle Berufe offen stehen. Ist etwa der Betrieb eines Handelsgewerbes der vorwiegende Gesellschaftszweck, dann ist an eine OHG zu denken. Betreibt jedoch ein Kaufmann ein Handelsgeschäft als Unternehmen, so ist es ihm die Rechtsform der GbR verwehrt. Wird die Tätigkeit als freier Beruf ausgeführt, dann ist an besondere Rechtsformen, wie z.B. die Partnerschaftsgesellschaft zu denken. So wird also die Wahl der Rechtsform nicht zuletzt durch rechtliche Vorgaben aus dem Handelsrecht bestimmt. Dabei dürfen aber in keinem Fall die individuellen Belange unberücksichtigt bleiben, denn keine Gründung und erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit ohne persönliche Einbindung!

Überblicksartig ist zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden, wobei sich diese Gesellschaftsformen einerseits durch ihre konkrete gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung und andererseits vor allem durch ihre steuerliche Behandlung unterscheiden.

Personengesellschaften sind:
  • die BGB-Gesellschaft bzw. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • die Kommanditgesellschaft (KG)
  • die stille Gesellschaft
Kapitalgesellschaften sind:
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Aktiengesellschaft (AG)
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Zusätzlich gibt es einige Mischformen, wie z.B. die GmbH & Co. KG sowie auch zahlreiche europäische Gesellschaftsformen, wie z.B. die Europäische Interessenvereinigung (EWIV) oder die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Aufgrund der europäischen Rechtsprechung sind mittlerweile auch ausländische Rechtsformen anerkannt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere an die englische Limited (Ltd.) zu denken.

Was aber ist der wichtigste Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften? Wie so oft - die Haftungsverteilung. Die Kapitalgesellschaft als juristische Person haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Dagegen haftet bei einer Personengesellschaft mindestens ein Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft und zwar persönlich und in vollem Umfang ohne jegliche Begrenzung.

Daneben unterscheiden sich die zuvor genannten Rechtsformen auch bereits im Aufwand bei der Gründung, bei der praktischen Handhabbarkeit sowie bei der Auswahl eines Unternehmensnamens, der Verteilung der Geschäftsführung, bei Buchführungspflichten und der Rechnungslegung sowie bei der Gewinn- und Verlustrechnung. Darüber hinaus ist auch die Unterschiedlichkeit bei der Unternehmensübertragung, bei Verkauf und Nachfolge sowie bei einem Rechtsformwechsel von nicht unerheblicher Bedeutung. Abschließen - wie bereits erwähnt - spielt aber auch die steuerliche Behandlung ganz erhebliche Rolle.

Angesichts dieser komplexen und der ebenfalls auch immer komplexer werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Rechtsprechung wird es für Unternehmensgründer bzw. junge Unternehmen in der Wachstumsphase immer schwieriger, den Überblick über die wesentlichsten sowie für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit relevanten Regelungen zu behalten. Wie so oft, sind nicht zuletzt aktuelle Informationen und professionelle Beratung der Schlüssel zum Erfolg.